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   FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00   

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https://dejure.org/2002,15025
FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00 (https://dejure.org/2002,15025)
FG München, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 K 5391/00 (https://dejure.org/2002,15025)
FG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 K 5391/00 (https://dejure.org/2002,15025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 248
  • EFG 2003, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00
    Diese Äußerung enthält nicht nur ein unschädliches Auskunftsersuchen über den Bestand des Nachlasses (s. Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 2332 Rz. 10 sowie Urteil des FG Köln vom 28.11.2000 9 K 4299/98, EFG 2001, 765 m.w.N.) und eine Beschreibung des Auftrags, sondern auch die Erklärung, dass die Beigeladene erkennbar ernstlich auf der Erfüllung ihres Anspruchs bestehe (s. RFH vom 19.04.1929 VeA 908/28, RStBl 1929, 515 s.a. Viskorf FR 1999, 666), und nicht erst im Familienkreis über die Höhe des Pflichtteils verhandeln wolle (s. Meincke, ErbStG 13. Aufl., § 9 Anm. 33; Troll ErbStG § 3 Rz. 226).
  • BFH, 10.04.2002 - VIII B 122/01

    Umdeutung einer NZB in eine Gegenvorstellung oder außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00
    Schreiben von Rechtsanwälten sind nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt auszulegen (BFH-Beschluss vom 10.04.2002 VIII B 122/01, BFH/NV 2002, 1309 zu Prozesserklärungen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2001 - 4 K 2203/00

    Zeitpunkt der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei Stufenklage

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00
    Für eine restriktive Auslegung des Begriffs Geltendmachung (s.a. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 10.12.2001 4 K 2203/00, DStRE 2002, 459).
  • FG Köln, 28.11.2000 - 9 K 4299/98

    Abfindung: Pflichtteilsverzicht gegen Sachwerte

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00
    Diese Äußerung enthält nicht nur ein unschädliches Auskunftsersuchen über den Bestand des Nachlasses (s. Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 2332 Rz. 10 sowie Urteil des FG Köln vom 28.11.2000 9 K 4299/98, EFG 2001, 765 m.w.N.) und eine Beschreibung des Auftrags, sondern auch die Erklärung, dass die Beigeladene erkennbar ernstlich auf der Erfüllung ihres Anspruchs bestehe (s. RFH vom 19.04.1929 VeA 908/28, RStBl 1929, 515 s.a. Viskorf FR 1999, 666), und nicht erst im Familienkreis über die Höhe des Pflichtteils verhandeln wolle (s. Meincke, ErbStG 13. Aufl., § 9 Anm. 33; Troll ErbStG § 3 Rz. 226).
  • FG Hessen, 07.03.1990 - 10 K 389/83

    Erbschaftssteuerpflichtigkeit eines Erwerbs von Todes wegen; Geltendmachung eines

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00
    Bei dem vom Finanzamt herangezogenen Vergleichsfall (EFG 1990, 587) im Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 07.03.1990 habe es sich nur um die Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs gehandelt, wobei nur die Person des Gläubigers ausgetauscht werde und es diesem dann überlassen bleibe, ob er den Anspruch geltend mache.
  • BFH, 19.07.2006 - II R 1/05

    Entstehen der Erbschaftsteuer für Pflichtteilsanspruch auch ohne dessen

    Der Berechtigte muss seinen Entschluss, die Erfüllung des Anspruchs zu verlangen, in geeigneter Weise bekunden (BFH-Urteil vom 30. April 2003 II R 6/01, BFH/NV 2004, 341, unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. April 1929 V A 908/28, RFHE 25, 121), die Höhe des Anspruchs aber nicht beziffern (Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2001 4 K 2203/00, Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis --ZErb-- 2002, 196, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2002, 459, und des FG München vom 16. Oktober 2002 4 K 5391/00, EFG 2003, 248; ebenso bereits Urteil des FG Hamburg vom 17. April 1978 V 234/77, EFG 1978, 555; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 3 Tz. 226; Kapp/Ebeling, § 3 ErbStG Rz. 212, 213 und 213.2; Hübner in Viskorf/Glier/Hübner/ Knobel/Schuck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 2. Aufl., § 3 ErbStG Rdn. 140; Schuck in diesem Kommentar, § 9 ErbStG Rdn. 30; a.A. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl., § 9 Anm. 32, sowie in ZErb 2004, 1; Moench, Erbschaft- und Schenkungsteuer, § 3 Rz. 119a; Viskorf, Finanz-Rundschau 1999, 664, 666).
  • FG Köln, 28.10.2003 - 9 K 1425/00

    Geltendmachen eines Pflichtteils

    Demnach beschränkt sich das in dem Schreiben enthaltene Begehren nicht bloß auf ein für die Steuerentstehung unschädliches Auskunftsersuchen über den Bestand des Nachlasses (vgl. auch hierzu Viskorf, FR 1999, 664, 666; Kapp/Ebeling, ErbStG, § 3 Rz. 212), sondern stellt sich als ein ernstliches Erfüllungsverlangen dar, das den Steueranspruch des Beklagten auslöst (vgl. rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts München vom 16.10.2002 - 4 K 5391/00, FG 2003, 248 und die dort zitierten Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur sowie Urteilsanmerkung von Fumi).
  • FG München, 24.08.2005 - 4 K 4361/03

    Steuerpflichtiger Erwerb eines Pflichtteilsanspruchs trotz späterem Verzicht;

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Oktober 2002 - 4 K 5391/00 (EFG 2003, 248) - hat der erkennende Senat im Klageverfahren der Beigeladenen, zu dem die Klägerin beigeladen worden war, entschieden, dass diese ihren Pflichtteilsanspruch bereits geltend gemacht habe.
  • FG München, 11.06.2004 - 4 V 4424/03

    § 30 AO bei er Ermittlung des Werts des Pflichtteilanspruchs bei der

    Aufgrund der im Verfahren 4 K 5391/00 (Bl. 269 FA-Akte) vorgenommenen Beiladung der Antragstellerin zur Klage der Alleinerbin hatte sie grundsätzlich alle Rechte eines Verfahrensbeteiligten und damit auch das Recht zur Akteneinsicht (s. Gräber, FGO, 5. Aufl., § 60 Rz. 141).
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